Drei Gründe, jetzt ein Testament zu verfassen 1. Sie haben noch kein Testament errichtet Obwohl Testamente zu den top fünf getroffenen Vorsorgemaßnahmen der Österreicher:innen zählen, haben derzeit nur etwa 26 Prozent eines verfasst. Testamente sind insbesondere dann wichtig, wenn Abweichungen gegenüber der gesetzlichen Erbfolge gewünscht werden. Die Vorteile von Testamenten sehen Österreicher:innen vor allem darin, ein gutes Gefühl der Ordnung zu schaffen und den eigenen Nachlass nicht dem Zufall zu überlassen. Durch die Errichtung eines Testaments kann häufig auch Streit unter den Angehörigen vermieden werden. 2. Sie haben Ihr Testament vor der Erbrechtsnovelle 2017 errichtet Das österreichische Erbrecht wurde 2017 grundlegend reformiert. So kommt etwa den Lebensgefährt:innen der Verstorbenen seit der Novelle ein außerordentliches Erbrecht zu. Diese erhalten das verbleibende Vermögen ihres Partners / ihrer Partnerin nur dann, wenn es sonst keine gesetzlichen Erben gibt. Daher der Ratschlag der Notar:innen: Wenn Lebensgefährt:innen erben sollen, ist die Errichtung eines Testamentes in fast allen Fällen anzuraten. Aufgrund der Novelle kann auch die Verpflichtung zur Auszahlung des Pflichtteiles durch eine letztwillige Verfügung bis zu fünf Jahre (mit Genehmigung durch das Gericht sogar bis zu zehn Jahre) gestundet werden. Da Pflichtteile, wenn sie gefordert werden, sofort ausbezahlt werden müssen, sollte testamentarisch eine Stundung angeordnet werden. Damit kann man verhindern, dass die Zahlungspflichtigen in ihren Existenzen bedroht werden. Zudem sieht die Erbrechtsnovelle die Minderung des Pflichtteiles auf die Hälfte vor, wenn über einen längeren Zeitraum (etwa 20 Jahre) kein Kontakt zu Pflichtteilberechtigten bestanden hat. Auch hier ist die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erforderlich. Durch die Erbrechtsnovelle wurden außerdem die Vorschriften für die Testamentserrichtung verschärft. Werden diese nicht eingehalten, kann ein Testament ungültig sein. „Wir achten ganz genau auf alle Formulierungen und gesetzlichen Erfordernisse, damit der Wille unserer Klient:innen selbst im Streitfall durchgesetzt werden kann“, so Notar Markus Kaspar. Wurde ein Testament also bereits vor der Novelle 2017 errichtet, sollte dieses von Rechtsexpert:innen auch auf Formalitäten überprüft werden, sodass Angehörigen im Erbfall böse Überraschungen erspart bleiben.   3. Es hat sich etwas an Ihren Lebensumständen oder Vermögensverhältnissen geändert  Testamente sollten immer wieder  auch inhaltlich überprüft werden, weiß Notar Markus Kaspar: „Es kommt häufig vor, dass sich die Lebensumstände unserer Klient:innen ändern. Etwa, wenn  es Veränderungen in der Familie gibt oder wenn neue Vermögenswerte angeschafft werden. Solche Veränderungen sollten dann auch in den letztwilligen Verfügungen entsprechend berücksichtigt werden. Als juristische Lebensbegleiter:innen finden wir maßgeschneiderte Lösungen, die den persönlichen Lebensumständen unserer Klient:innen entsprechen.“  Einladung zum Gespräch  Österreichweit sind 536 Notarinnen und Notare tätig. Eine erste Rechtsauskunft ist kostenlos. Notar:in in Ihrer Nähe suchen und finden auf: notar.at/notarfinder  Daten und Fakten: Testamente zählen zu den top fünf getroffenen Vorsorgemaßnahmen.  Notar:innen sind für Österreicher:innen die erste Anlaufstelle rund um Testamente (50%).  29% der Österreicher und 24 % der Österreicherinnen haben ein Testament. Das Burgenland ist Testament-Spitzenreiter mit einem Anteil von 35%, Salzburg ist Schlusslicht mit nur 19%.  Zu den drei wichtigsten Errichtungsgründen zählen das Gefühl der Ordnung (51%), nichts dem Zufall überlassen zu wollen (37%) und Streit unter den Angehörigen zu vermeiden (36%). 91% der Österreicher:innen sind mit Legat-Spenden vertraut und wissen daher, dass Vermögen auch an Organisationen gespendet werden kann. Quelle: Befragung zu Einstellungen der über 40-jährigen Bevölkerung zum Thema Testament und Legate in Österreich (2021). Eine Studie von Marketagent und dem Fundraising Verband Austria.