(Ver-)erben in Österreich: Es gibt Vieles zu beachten Einige Änderungen der Reform im Überblick   Den Lebensgefährt:innen der Verstorbenen kommt seit der Novelle ein außerordentliches Erbrecht zu. Dadurch erhalten sie das verbleibende Vermögen ihres Partners / ihrer Partnerin, dies aber nur dann, wenn es sonst keine gesetzlichen Erben gibt. Daher der Ratschlag der Notar:innen: Wenn Lebensgefährt:innen erben sollen, ist die Errichtung eines Testamentes in fast allen Fällen unbedingt anzuraten. Die Verpflichtung zur Auszahlung des Pflichtteiles kann aufgrund der Novelle durch eine letztwillige Verfügung bis zu fünf Jahre (mit Genehmigung durch das Gericht sogar bis zu zehn Jahre) gestundet werden. Da Pflichtteile, wenn sie gefordert werden, sofort ausbezahlt werden müssen, sollte testamentarisch eine Stundung angeordnet werden. Damit kann man verhindern, dass die Zahlungspflichtigen in ihren Existenzen bedroht werden.  Zudem sieht die Erbrechtsnovelle die Minderung des Pflichtteiles auf die Hälfte vor, wenn über einen längeren Zeitraum (man spricht von etwa 20 Jahren) kein Kontakt zu Pflichtteilberechtigten (Nachkommen oder Ehegatten) bestanden hat. Auch hier ist die Errichtung einer letztwilligen Verfügung erforderlich. Außerdem wurden betreffend der Errichtung von Testamenten strengere Formvorschriften eingeführt, um insbesondere die Fälschung von Testamenten zu verhindern.  Strengere Formvorschriften für Testamente  Wie erwähnt, wurden durch die Erbrechtsnovelle die Vorschriften für die Testamentserrichtung verschärft. Werden diese nicht eingehalten, kann ein Testament ungültig sein. „Wir achten ganz genau auf alle Formulierungen und gesetzlichen Erfordernisse, damit der Wille unserer Klient:innen selbst im Streitfall durchgesetzt werden kann“, so Notar Markus Kaspar Testamente sind dann wichtig, wenn Abweichungen gegenüber der gesetzlichen Erbfolge gewünscht werden. Wenn also nicht die gesetzlichen erbberichtigten Personen oder nicht alle gesetzlich Erbberechtigten etwas erhalten sollen. Dabei geht es nicht nur um die Regelung von Privatvermögen, sondern auch um die unternehmerische Betriebsvorsorge. Trotz der hohen Bedeutung von Testamenten haben in Österreich derzeit nur etwa 20 Prozent eines verfasst.  Digitaler Nachlass  Viele Österreicher:innen sind sich nicht darüber bewusst, dass der digitale Nachlass einen Teil des Gesamtnachlasses darstellt. Darunter fallen beispielsweise E-Mail-Accounts, Social-Media-Profile oder Streaming-Rechte. Obwohl österreichischen Erb:innen grundsätzlich Zugangs- und Nutzungsrechte zustehen, werden diese in der Praxis aufgrund von internationalen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen oftmals nicht gewährleistet. Eine gerichtliche Entscheidung aus dem Jahr 2020 zeigt jedoch, dass solche Vorgehensweisen grob benachteiligend sind. So wurde durch eine gerichtliche Entscheidung etwa den Angehörigen im speziellen Streitfall Zugriff auf den iCloud-Account der Verstorbenen gestattet. „Es spart Zeit und Geld, wenn der digitale Nachlass rechtzeitig geregelt wird“, rät Notar Markus Kaspar. Daten und Fakten:* 26% der Österreicher:innen, die älter als 40 Jahre alt sind, verfügen über ein Testament Die Hauptgründe dafür sind (i) das Gefühl der Ordnung (51%), (ii) nichts dem Zufall zu überlassen (37%) und (iii) Streit unter den Angehörigen vermeiden zu wollen (36%). 50% der Befragten würden Notar:innen bei der Testamentserstellung konsultieren, somit ist das Notariat auf diesem Gebiet eine zentrale Anlaufstelle.  Zu den am häufigsten getroffenen Vorsorgemaßnahmen zählen Sparbücher, Lebensversicherungen, private Pensionsvorsorge, Aktienpakete oder Fonds und Testamente.  *Quelle: Einstellung der Bevölkerung zum Thema Testament und Legate, Bevölkerungsbefragung der über 40-Jährigen. Marketinstitut im Auftrag des Fundraising Verband Austria (2021).